Neben den "öffentlichen", d.h. für jedermann zugänglichen Tankstellen existieren zahlreiche betriebliche Tankstellen, die der Versorgung der eigenen Firmenfahrzeuge dienen, die sog. Eigenverbrauchstankstellen. Die Größe dieser Tankstellen reicht vom oberirdischen, wenige 1.000 Liter fassenden Tank mit aufgesetzter Zapfsäule bis hin zu Anlagen, deren Jahresverbrauch mehrere 100.000 Liter betragen kann. Entsprechend des hieraus resultierenden unterschiedlichen Gefährdungspotentials für die Gewässer werden an Anlagen unterschiedlicher Größe aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch unterschiedlich strenge Anforderungen gestellt.
Anforderungen
Wie eine Eigenverbrauchstankstelle aus Sicht des Gewässerschutzes beschaffen sein muss, regelt die Anlagenverordnung (VAwS) insbesondere in den Anhängen 2 (Lageranlagen) und 4 (Abfüllanlagen).
Andere gesetzliche Belange (z.B. Baugenehmigungspflicht, Brandschutz) sind mit den jeweils zuständigen Stellen (Bauamt, Sachversicherer....) abzuklären.
Anzeige- und Prüfpflichten
Wie alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind auch Eigenverbrauchstankstellen ab einer gewissen Größe beim Landratsamt anzuzeigen, bzw. von einem Sachverständigen regelmäßig prüfen zu lassen. Der Anzeige sind aussagefähige Planunterlagen beizufügen, um eine fachliche Beurteilung des Vorhabens durch die Fachstellen zu ermöglichen.
Ausführliche Informationen zur Anzeige- und Prüfpflicht hierzu finden Sie hier.
Biodiesel-Tankstellen
An Tankstellen für Pflanzenmethlyester (PME), so genannte Biodiesel-Tankstellen werden zum Teil andere Anforderungen gestellt als an Tankstellen für mineralischen Diesel.